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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.   

„Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Der Anzeigenauftrag kommt zustande durch die Buchung der Anzeige durch den Auftraggeber und Bestätigung der Buchung durch den Verlag.

2.   

Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3.   

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4.   

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5.   

Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6.   

Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7.   

Textteilanzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

8.   

Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9.   

Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier

Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10.  

Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatz-

ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11.  

Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Korrekturabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12.  

Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13.  

Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber binnen 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

14.  

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15.  

Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16. 

Kosten für die Anfertigung von Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17.  

Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeIeitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

18.  

Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN C4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebührenkosten übernimmt.

19. 

Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

20. 

Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

21. 

Widerrufsrecht für Nichtkaufleute: Nichtkaufleute haben das Recht, bis spätestens zum jeweiligen Anzeigenschlusstermin ohne Angabe von Gründen den Auftrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Nichtkaufleute uns, dem Verlag Ludwigsburger Wochenblatt GmbH + Co. KG, Lindenstraße 15, 71634 Ludwigsburg, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post versandtem Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Wenn ein Nichtkaufmann diesen Vertrag widerruft, haben wir dem Nichtkaufmann alle Zahlungen, die wir von dem Nichtkaufmann erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Auftrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das vom Nichtkaufmann bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. In keinem Fall werden Nichtkaufleuten wegen der Rückzahlung des Betrages Entgelte berechnet.

22. 

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Zusätzliche Bedingungen des Verlages

 a)   

Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet aber nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen und Änderungen sowie bei undeutlichen Niederschriften übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Bei Anzeigenannahme in Außenstellen sind die Anzeigentexte und einwandfreien Druckunterlagen bzw. Beilagen so rechtzeitig zu liefern, dass sie bei normalem Geschäftsgang rechtzeitig vor Anzeigenschluss am Verlagssitz eingehen. Bei verspäteter Anlieferung erfolgt die Veröffentlichung in der nächsterreichbaren Ausgabe.

b)   

Im Falle höherer Gewalt sowie Streik erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt, z. B. Streik, Beschlagnahme und dergleichen, hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeige, wenn die Aufträge mit 80 Prozent der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulation „Druckauflage“ zu bezahlen.

c)   

Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die neuen Preise und Bedingungen sofort in Kraft.

d)   

Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigenaufträge Vorauszahlungen zu verlangen. Aufträge für Anzeigen im Wert bis 250.– € netto werden nur gegen Barzahlung oder Abbuchungsermächtigung angenommen.

e)   

Die Haftung des Verlages für Schadensersatzansprüche – auch für Folgeschäden mangelhafter Auftragsdurchführung – ist bei Anzeigen und Beilagenaufträgen auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme begrenzt.

f)    

Anzeigen, die der politischen und persönlichen Auseinandersetzung dienen, werden nur unter Vorbehalt angenommen. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf Tatsachenbehauptungen in der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Darüber hinaus übernimmt er die Kosten eines Rechtsstreits, der sich aus der Anzeige ergibt. Der Verlag behält sich vor, solche Anzeigen auch dann nicht zu veröffentlichen, wenn nach der Annahme der Anzeigen noch Bedenken aufkommen. Beilagen politischer Parteien und Beilagen aus Anlass einer Wahl werden nur angenommen, wenn klar ersichtlich ist, dass es sich um eine Beilage handelt und diese ein Impressum mit Angabe eines Verantwortlichen einschließlich seiner Anschrift enthält. Der Inhalt der Beilage muss eine Woche vor Beilegung dem Verlag bekannt sein.

g)   

Anzeigenabschlüsse für die Gesamtausgabe gelten auch für die Regionalausgabe.

h)   

Anzeigen von Werbeagenturen und Werbungsmittlern werden nur zum Grundpreis angenommen. Werbeagenturen und Werbungsmittler erhalten Mittlerprovision, wenn sie die gesamte Auftragsabwicklung einschließlich reprofähiger Druckvorlagen übernehmen. Aus dem Auftrag muss klar erkennbar sein, dass die Agentur auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung disponiert. Die Weitergabe von Mittlerprovision an Kunden ist nicht zulässig; sie führt zum Wegfall des Provisionsanspruchs.

i)    

Für Anzeigen in den verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten der Wochenblatt-Gruppe ist die Anzeigenpreisliste der Wochenblatt-Gruppe gültig. Rechnungsstellung für Kombinationsanzeigen erfolgt über den auftragserfassenden Verlag.

j)    

Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Schäden und Folgeschäden frei, die aus der Veröffentlichung von Anzeigen mit herabsetzendem und unwahrem Inhalt entstehen.

k)   

Für die Herstellung einwandfreier Druckunterlagen (Ziff. 9 AGB) oder von Korrekturabzügen (Ziff. 11 AGB) anfallende Kosten berechnet der Verlag dem Auftraggeber. Dies gilt auch für stornierte Anzeigen. Werden Korrekturabzüge gewünscht, so muss der Anzeigenauftrag einen Tag vor Anzeigenschluss beim Verlag vorliegen. Digitale Druckunterlagen müssen den Erfordernissen unserer Betriebssysteme vollständig entsprechen. Für fehlerhafte Dateien, fehlende schriftliche Auftragsunterlagen mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben sowie für Fehler, die auf die Übertragung oder den Versand zurückzuführen sind, übernimmt der Verlag keine Haftung.

l )   

Für die Richtigkeit und für die rechtzeitige Rücksendung von Korrekturabzügen ist der Auftraggeber verantwortlich (Stillschweigen gilt als Zustimmung). Für Anzeigen im Wert bis 250.– € netto werden keine Korrekturabzüge hergestellt.

m)  

Werden Platzierungswünsche vom Verlag nicht eingehalten, so resultiert hieraus kein Schadensersatzanspruch des Kunden.

n)   

Geringfügige Abweichungen im Farbton sind technisch bedingt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen oder Preisnachlässen.

o)   

Wenn die Reklamationsfrist gemäß Ziffer 10 AGB versäumt wurde, ist jedwedes Rügerecht ausgeschlossen.

p)   

Alle Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlungsfällig. Bei Zahlungsverzug des Inserenten werden alle Forderungen des Verlages und der mit ihm im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen gegen ihn sofort zur Zahlung fällig. Der Verlag ist berechtigt, die weitere Ausführung von laufenden Aufträgen bis zum vollen Zahlungseingang zurückzustellen und Vorauszahlungen zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen des Verlages ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder die Aufrechnung zu erklären. Für Zahlungsverzug werden ohne Mahnung ab dem zehnten Tag nach dem Rechnungsdatum Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

q)   

Die Lastschriftvorankündigung (die sogenannte Pre-Notification) ist auf einen Tag verkürzt.

r)    

Anzeigen und Sonderveröffentlichungen, die vom Verlag gestaltet wurden, sind für diesen urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung oder anderweitige Verwendung der geschützten Werke ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Verlags gestattet.

s)  

Für Anzeigen in Sonderseiten, Sonderbeilagen und Kollektiven können vom Verlag abweichende Preise festgesetzt werden.

t)    

Der Werbungstreibende hat Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb der Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Die Ansprüche auf Nachvergütung entfallen, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht werden.

u)             

Bei Beilagenaufträgen kann es aus technischen Gründen zu Fehlstreuungen, Mehrfachbelegungen oder Fehlbelegungen kommen. Der Zustand und die Art der Beilagen können die Fehlerquote beeinflussen. Eine Fehlstreuung, Mehrfachbelegung oder Fehlbelegung bis 3 % der gebuchten Beilagenauflage gilt als ordnungsgemäße Erfüllung des Beilagenauftrages.

AGB Telefongewinnspiele/Gewinnspiele

§ 1 Veranstaltung und Veranstalter

Die Ludwigsburger Wochenblatt GmbH + Co. KG veranstaltet Telefon- und SMS-Gewinnspiel im Rahmen des Ludwigsburger Wochenblattes. Teilnehmer am Gewinnspiel nehmen nach folgender Maßgabe an einem einfachen Telefongewinnspiel auf 01378-1011 29 oder 01378-1011 28 oder
99 6 99 teil:

§ 2 Minderjährige

Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Minderjährige unter 18 Jahren), dürfen nicht an Telefongewinnspielen teilnehmen. Minderjährigen unter 18 Jahren werden Gewinne nicht ausgeschüttet.

§ 3 Teilnahmemöglichkeiten

Die Möglichkeit zur Teilnahme besteht per Anruf oder Textnachricht (SMS). Die Teilnahme ist nur aus Deutschland möglich.

1. Teilnahme per Telefon (Anruf oder SMS)

Jeder Anruf aus dem deutschen Festnetz via 01378er- Wahl kostet Sie 0,50 Euro. Wir empfehlen die Nutzung des Festnetzes. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass sämtliche Leitungen belegt sind. In diesem Fall hören Sie das Besetztzeichen - eine Berechnung Ihres Anrufs findet dann nicht statt.

Auch die Teilnahme aus anderen Netzen als dem Festnetz der Deutschen Telekom (z.B. Mobilfunk-Netzen) ist möglich. Anrufe aus den Mobilfunk-Netzen auf die von unserem mit der technischen Realisierung beauftragten externen Telekommunikations-Dienstleister digame mobile GmbH (digame) geschaltete Rufnummer sind viel höher. Wir bitten Sie, diese Preise direkt bei Ihrem Netzanbieter zu erfragen. Der jeweilige Netzbetreiber wird Ihnen diesbezüglich gerne Auskunft erteilen.

2. Mitmachen per SMS

Bei der Teilnahme per SMS senden Sie eine SMS an die angegebene Kurzwahlnummer.Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der SMS (Deutschland: 0,50 Euro), gilt die protokollierte Uhrzeit des Eingangs der SMS bei digame. SMS, die nach dem Ende des Gewinnspiels eingehen, werden nicht berücksichtigt. Eine Rückerstattung der Kosten findet in diesem Fall nicht statt. Für Verzögerungen bei der SMS-Verarbeitung/-Weiterleitung seitens der Netzbetreiber ist das Ludwigsburger Wochenblatt nicht verantwortlich und haftet nicht für Schäden, die aus derartigen Verzögerungen entstehen.

3. Mitmachen per Anruf und Gewinnerermittlung

Jeder Anrufer hat bei Verbindung die gleiche Chance zu gewinnen und nimmt automatisch wie folgt teil: Per Zufall führt ein Telefoncomputer unter allen Anrufen eine Vorauswahl durch. Für den Fall, dass der Zufallsgenerator den jeweiligen Anrufer auswählt, erhält er die Möglichkeit seinen Namen, Telefonnummer, Adresse und ggf. die Lösung auf einem automatischen Anrufbeantworter zu hinterlassen. Die Anrufer, die ihre Kontaktdaten hinterlassen haben (bzw. die richtige Lösung) kommen mit den per SMS eingegangen Teilnahmen (bzw. richtigen Lösungen) in einen Pool, aus dem dann der/die Gewinner/in ermittelt wird. Die Auswahl des/der glücklichen Gewinners/in erfolgt per Zufallsmechanismus. Er/Sie kann namentlich und ggf. auch unter Angabe des Wohnortes auf der hierfür bestimmten Homepage des Veranstalters oder in der Printausgabe bekannt gegeben werden. Ist der/die Gewinner/in nicht erreichbar oder können die ermittelten Kontaktdaten nicht bestätigt werden, so entfällt der Gewinnanspruch.

Dies gilt auch, wenn die Verbindung aus technischen Gründen auf Seiten der Teilnehmer nicht hergestellt wird, abbricht, der Teilnehmer nicht verstanden werden kann oder die Mailbox des Teilnehmers zu erreichen ist.

Je nach Gewinnspiel wird ggf. ein Ersatzgewinner gezogen. Das Ludwigsburger Wochenblatt wird in diesem Fall einen neuen Gewinner ermitteln. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend.

4. Allgemeines

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Ludwigsburger Wochenblatt übernimmt keine Haftung für Mängel von Sachgewinnen. Es besteht kein Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung der Sachgewinne oder eine nachträgliche Änderung der Gewinne. Das Ludwigsburger Wochenblatt ist zu jeder Zeit berechtigt, gleichwertige Ersatzlieferungen der Gewinne anzubieten.

§ 4 Übermäßiges Telefonierverhalten

Leider haben einzelne Teilnehmer ihr Telefonierverhalten nicht immer unter Kontrolle, so dass Ihnen hohe Telefongebühren durch die jeweilige Telefongesellschaft in Rechnung gestellt werden. Wir bitten Sie daher genau, auf Ihr Telefonierverhalten zu achten und Ihre Telefonabrechnung regelmäßig zu kontrollieren. Auch möchten wir Sie auf die Möglichkeit hinweisen, z.B. 01379-Nummern durch Ihre Telefongesellschaft sperren zu lassen. Das bietet sich insbesondere dann an, wenn Sie das Gefühl haben, Ihr Telefonierverhalten nicht unter Kontrolle zu haben.

§ 5 Datenschutz

Ausschließlich zur Ermittlung und/oder Abwicklung/Ausschüttung der gewonnenen Preise sowie zur Erfüllung von Auskunfts- und/oder Vorlagepflichten ist es erforderlich, die von den Teilnehmern angegebenen Daten zu verarbeiten. Die per Anruf/SMS ermittelten Daten bei digame werden direkt bei dem Telekommunikations-Dienstleister erhoben.

§ 6 Mitarbeiter der Ludwigsburger Wochenblatt GmbH + Co. KG und digame

Die Teilnahme an Ludwigsburger Wochenblatt Telefongewinnspielen ist ausgeschlossen für Mitarbeiter der Unternehmen der Verlagsgruppe Ungteheuer + Ulmer KG GmbH + Co. und digame sowie deren Angehörigen sowie für Mitarbeiter von Unternehmen, die an einem der vorstehenden Unternehmen beteiligt sind.

§ 7 Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen haben zu den veranstalteten Telefongewinnspielen oder wenn Sie uns etwas hierzu mitteilen möchten, richten Sie sich bitte schriftlich an:

Ludwigsburger Wochenblatt GmbH+Co. KG, Lindenstraße 15, 71634 Ludwigsburg

§ 8 Schlussbestimmung

Der Veranstalter ist berechtigt, dass Gewinnspiel einzustellen, wenn aus rechtlichen oder technischen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesem Fall erfolgt eine Verlosung des Gewinns unter den bisherigen Bietern.